mirror of
https://codeberg.org/forgejo/forgejo.git
synced 2024-12-27 00:32:14 +01:00
319 lines
19 KiB
Text
319 lines
19 KiB
Text
|
CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG.
|
|||
|
DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE
|
|||
|
COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS
|
|||
|
ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT
|
|||
|
DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN. Lizenz
|
|||
|
|
|||
|
DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD
|
|||
|
UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", "LIZENZ"
|
|||
|
ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH
|
|||
|
DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG
|
|||
|
DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE
|
|||
|
GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
|
|||
|
|
|||
|
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND
|
|||
|
ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN.
|
|||
|
SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER
|
|||
|
DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS
|
|||
|
SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
|
|||
|
|
|||
|
1. Definitionen
|
|||
|
|
|||
|
a. Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
|
|||
|
jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar
|
|||
|
vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung,
|
|||
|
Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes
|
|||
|
zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes
|
|||
|
gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung
|
|||
|
des Schutzgegenstandes.
|
|||
|
|
|||
|
b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung
|
|||
|
von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem
|
|||
|
einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und
|
|||
|
Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche
|
|||
|
geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch
|
|||
|
oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
|
|||
|
|
|||
|
c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
|
|||
|
Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
|
|||
|
in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder
|
|||
|
in Verkehr zu bringen.
|
|||
|
|
|||
|
d. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
|
|||
|
juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
|
|||
|
dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
|
|||
|
|
|||
|
e. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes
|
|||
|
oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand
|
|||
|
ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten
|
|||
|
Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen
|
|||
|
bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt.
|
|||
|
|
|||
|
f. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,
|
|||
|
künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser
|
|||
|
Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung
|
|||
|
jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder
|
|||
|
auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein,
|
|||
|
unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise
|
|||
|
jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler
|
|||
|
Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
|
|||
|
Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand"
|
|||
|
im Sinne dieser Lizenz.
|
|||
|
|
|||
|
g. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
|
|||
|
die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
|
|||
|
vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen
|
|||
|
dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers
|
|||
|
erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines
|
|||
|
vorherigen Verstoßes auszuüben.
|
|||
|
|
|||
|
h. Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen
|
|||
|
des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl
|
|||
|
von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher
|
|||
|
Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung,
|
|||
|
Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen,
|
|||
|
unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich
|
|||
|
drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
|
|||
|
|
|||
|
i. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem
|
|||
|
Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder
|
|||
|
dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere
|
|||
|
durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten
|
|||
|
des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren
|
|||
|
Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung,
|
|||
|
sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder
|
|||
|
Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.
|
|||
|
|
|||
|
2. Beschränkungen der Verwertungsrechte
|
|||
|
|
|||
|
Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung
|
|||
|
des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die
|
|||
|
sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen
|
|||
|
der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden
|
|||
|
Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes
|
|||
|
ergeben.
|
|||
|
|
|||
|
3. Lizenzierung
|
|||
|
|
|||
|
Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet
|
|||
|
unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die vergütungsfreie,
|
|||
|
räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts
|
|||
|
am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand
|
|||
|
in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
|
|||
|
|
|||
|
a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
|
|||
|
in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
|
|||
|
|
|||
|
b. Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter
|
|||
|
Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht wird,
|
|||
|
dass es sich um eine Bearbeitung handelt;
|
|||
|
|
|||
|
c. Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich
|
|||
|
wiederzugeben und zu verbreiten; und
|
|||
|
|
|||
|
d. Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben
|
|||
|
und zu verbreiten.
|
|||
|
|
|||
|
e. Bezüglich der Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
|
|||
|
|
|||
|
i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche
|
|||
|
im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme
|
|||
|
(zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber
|
|||
|
das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für
|
|||
|
jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen.
|
|||
|
|
|||
|
ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz
|
|||
|
vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle
|
|||
|
einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche
|
|||
|
Vergütung.
|
|||
|
|
|||
|
iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
|
|||
|
Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
|
|||
|
(i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig
|
|||
|
davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder
|
|||
|
nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
|
|||
|
|
|||
|
Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch
|
|||
|
nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche
|
|||
|
Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
|
|||
|
Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
|
|||
|
die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt
|
|||
|
werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen
|
|||
|
von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen
|
|||
|
Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung
|
|||
|
sämtlicher daraus resultierender Rechte.
|
|||
|
|
|||
|
4. Bedingungen
|
|||
|
|
|||
|
Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
|
|||
|
ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
|
|||
|
|
|||
|
a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
|
|||
|
Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine
|
|||
|
Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
|
|||
|
(URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten
|
|||
|
oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz
|
|||
|
gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren.
|
|||
|
Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich
|
|||
|
wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz
|
|||
|
und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
|
|||
|
oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
|
|||
|
keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
|
|||
|
in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.
|
|||
|
Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil
|
|||
|
eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk
|
|||
|
insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk
|
|||
|
erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
|
|||
|
Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.b) aufgezählten Hinweise
|
|||
|
entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie – soweit dies praktikabel
|
|||
|
ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in
|
|||
|
Abschnitt 4.b) aufgezählten Hinweise entfernen.
|
|||
|
|
|||
|
b. Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder
|
|||
|
auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur
|
|||
|
unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen
|
|||
|
im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt
|
|||
|
lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft
|
|||
|
in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem
|
|||
|
Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben:
|
|||
|
|
|||
|
i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) Rechteinhabers,
|
|||
|
und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen
|
|||
|
oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen
|
|||
|
hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger"),
|
|||
|
Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
|
|||
|
|
|||
|
ii. den Titel des Inhaltes;
|
|||
|
|
|||
|
iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
|
|||
|
Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat,
|
|||
|
es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen
|
|||
|
zum Schutzgegenstand;
|
|||
|
|
|||
|
iv. und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
|
|||
|
mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Bearbeitung
|
|||
|
handelt.
|
|||
|
|
|||
|
Die nach diesem Abschnitt 4.b) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen
|
|||
|
Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes oder
|
|||
|
eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer
|
|||
|
Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso
|
|||
|
hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben
|
|||
|
nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft
|
|||
|
in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte
|
|||
|
aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich
|
|||
|
vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers
|
|||
|
weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung
|
|||
|
oder Billigung durch den Urheber, den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger
|
|||
|
andeuten oder erklären.
|
|||
|
|
|||
|
c. Die oben unter 4.a) und b) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche
|
|||
|
Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff
|
|||
|
fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
|
|||
|
Schutz eigener Art genießen.
|
|||
|
|
|||
|
d. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
|
|||
|
Lizenz unberührt.
|
|||
|
|
|||
|
5. Gewährleistung
|
|||
|
|
|||
|
SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER
|
|||
|
UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN
|
|||
|
WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER
|
|||
|
NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT
|
|||
|
WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST
|
|||
|
INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN
|
|||
|
ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES,
|
|||
|
SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON
|
|||
|
BESCHREIBUNGEN.
|
|||
|
|
|||
|
6. Haftungsbeschränkung
|
|||
|
|
|||
|
ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER
|
|||
|
IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER
|
|||
|
VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE-
|
|||
|
ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET
|
|||
|
WURDE.
|
|||
|
|
|||
|
7. Erlöschen
|
|||
|
|
|||
|
a. Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit
|
|||
|
Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
|
|||
|
durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
|
|||
|
einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
|
|||
|
oder juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder
|
|||
|
diesen enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke
|
|||
|
unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich
|
|||
|
entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen
|
|||
|
sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten
|
|||
|
die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
|
|||
|
|
|||
|
b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
|
|||
|
bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
|
|||
|
behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen
|
|||
|
anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen,
|
|||
|
solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf
|
|||
|
dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser
|
|||
|
Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese
|
|||
|
Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
|
|||
|
vollumfänglich wirksam bleibt.
|
|||
|
|
|||
|
8. Sonstige Bestimmungen
|
|||
|
|
|||
|
a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
|
|||
|
eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber
|
|||
|
dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang
|
|||
|
an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
|
|||
|
|
|||
|
b. Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
|
|||
|
öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
|
|||
|
ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
|
|||
|
Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
|
|||
|
|
|||
|
c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
|
|||
|
Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
|
|||
|
|
|||
|
d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
|
|||
|
sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
|
|||
|
betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
|
|||
|
|
|||
|
e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
|
|||
|
Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
|
|||
|
die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
|
|||
|
auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder
|
|||
|
Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht
|
|||
|
genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem
|
|||
|
Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich.
|
|||
|
Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte
|
|||
|
Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung
|
|||
|
zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen
|
|||
|
wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht
|
|||
|
auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
|
|||
|
|
|||
|
f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
|
|||
|
getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag
|
|||
|
das Recht der Republik Österreich Anwendung.
|
|||
|
|
|||
|
Creative Commons Notice
|
|||
|
|
|||
|
Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr
|
|||
|
oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet
|
|||
|
Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für
|
|||
|
irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar
|
|||
|
- im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen
|
|||
|
beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers,
|
|||
|
wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.
|
|||
|
|
|||
|
Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und
|
|||
|
die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit
|
|||
|
gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL
|
|||
|
steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder
|
|||
|
einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen
|
|||
|
Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach
|
|||
|
der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung,
|
|||
|
die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise
|
|||
|
auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen
|
|||
|
der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.
|
|||
|
|
|||
|
Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/.
|